Als Mitglied der bundesweiten PSD Bankengruppe sind wir ein genossenschaftlich orientiertes Institut.
Daher liegt uns die Förderung unserer Region sehr am Herzen.
Wir verfolgen nicht nur den genossenschaftlichen Förderauftrag, sondern sehen uns auch als sozialen Partner. Die Unterstützung von sozialen Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen oder Vereinen - vorrangig Projekte mit Kindern – ist für uns schon seit Jahren eine Herzensangelegenheit.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Vereine, gemeinnützige Einrichtungen und Stiftungen aus unserem Geschäftsgebiet, die berechtigt sind eine Spendenbescheinigung auszustellen.
Was müssen Sie beachten?
- Die Förderung muss für gemeinnützige Zwecke (§ 52 Abs.2 Nr. 1 - 25 AO), mildtätige Zwecke (§ 53 AO) oder kirchliche Zwecke (§ 54 AO) verwendet werden.
- Die Fördergelder dürfen nur in Sachmittel investiert werden.
- Bei Kindergärten und Schulen muss die Abwicklung der Spende über Fördervereine erfolgen.
- Förderfähig sind geplante oder bereits in der Umsetzung befindliche Projekte.
- Verwaltungs- und Personalkosten des Empfängers dürfen nicht mit den Fördermitteln beglichen werden.
- Die Fördermittel dürfen nicht ins Ausland gehen.
- Die Verwendung der Fördermittel muss innerhalb eines Kalenderjahres erfolgen.