Was ist jetzt für Sie zu tun?
Nachlassfall melden
Um einen Nachlassfall zu melden, setzen Sie sich bitte telefonisch unter der Rufnummer 0431/9 825 164 oder 0431/9 825 176 mit uns in Verbindung.
Gerne sprechen wir auch persönlich mit Ihnen. Vereinbaren Sie dazu bitte vorab einen Termin.
Unterlagen
Im Rahmen des Erstgesprächs (telefonisch oder vor Ort) wird Ihr Berater Ihnen mitteilen, welche Unterlagen bzw. Informationen wir zur weiteren Bearbeitung benötigen. Im häufigsten Fall sind dies:
- Ein Exemplar der Sterbeurkunde
- Name und Adresse eines Ansprechpartners für uns unter Angabe des Verwandtschaftsverhältnisses
- Evtl. benötigte Erbnachweise im Original oder in Form von amtlich beglaubigten Kopien
Wichtig: Bitte entnehmen Sie unserem Anschreiben, ob ein Erbnachweis notwendig ist - eine Legitimation der Erben ist erforderlich
Bei Bedarf setzen wir uns anschließend schriftlich mit Ihnen in Verbindung, um auf noch fehlende Unterlagen hinzuweisen.
Erbnachweis
Folgende Formen eines Erbnachweises gibt es:
- Handschriftliches Testament (§ 2247 BGB) nebst Eröffnungsprotokoll
- Notarielles Testament (§ 2231 BGB) nebst Eröffnungsprotokoll
- Erbvertrag (§ 2274 BGB) nebst Eröffnungsprotokoll
- Erbschein (§ 2353 BGB)
Nicht vergessen!
Daran sollten Sie nach dem Todesfall denken - eine Checkliste
Direkt nach dem Todesfall sollten Sie sich darum kümmern,...
- einen Arzt zu verständigen, damit dieser den Tod offiziell feststellen kann. Der Totenschein wird ausgestellt.
- die engsten Angehörigen zu benachrichtigen, um die weiteren Schritte zu besprechen.
- wichtige Unterlagen wie Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde etc. zusammenzusuchen.
- Verträge und Verfügungen des Verstorbenen zusammenzustellen und zu prüfen, ob dadurch weitere Aktionen nötig werden (z.B. Testament, Vorsorgevertrag mit Bestattungsinstitut, Organspende, Willenserklärung zur Feuerbestattung etc.).
Innerhalb 36 Stunden sollten Sie daran denken,...
- die Abholung des Verstorbenen und die Überfügung des Leichnams zu organisieren.
- Haustiere und Pflanzen in der Wohnung des Verstorbenen zu versorgen und ggf. Strom, Gas und Wasser abzustellen.
- einen Bestatter zu beauftragen.
- verschiedene Sachen auszuwählen bzw. zu bestimmen, wie z.B. einen Sarg / eine Urne, Totenkleidung, Umfang der Trauertrauerfeier etc.
- das Pfarramt zu benachrichtigen, wenn Sie kirchlichen Beistand wünschen.
- den Sterbefall beim Standesamt zu melden und die Sterbeurkunde ausstellen zu lassen.
- beim Nachlassgericht den Erbschein zu beantragen.
- Krankenkasse, Lebens- und Unfallversicherung zu informieren.
- den Arbeitgeber des Verstorbenen sowie Freunde und Verwandte zu verständigen.
Bis zur Bestattung sollten Sie erledigen,...
- die Bestattungsform zu bestimmen (z.B. Erd- & Feuerbestattung, Seebestattung etc.).
- Friedhof und Grab auszuwählen, zu erwerben bzw. Grabnutzungsrechte zu verlängern.
- einen Termin für die Bestattung festzulegen, z.B. mit der Grabstättenverwaltung oder dem Friedhofsträger.
- mit dem Pfarrer oder dem Trauerredner zu sprechen.
- Grabschmuck für die Trauerhalle und das Grab zu organisieren, z.B. Blumen, Kränze, Trauerschleifen etc.
- Leichenschmaus, Totenmahl, Beerdigungskaffee oder ähnliches in Restaurant oder Cafe zu planen.
- eine Todesanzeige aufzusetzen und/oder Trauerkarten zu versenden.
Nach der Trauerfeiern sollten Sie sich darum kümmern,...
- Danksagungen zu schreiben, z.B. per Karte oder als Zeitungsinserat.
- laufende Zahlungen zu stoppen und ggf. Verträge, Mitgliedschaften, Miete, Abos, Strom, Telefon etc. zu kündigen.
- den Verstorbenen bei Versicherungen, Krankenkasse, Rentenkasse, Firma, Behörden, Ämter etc. abzumelden.
- ggf. das Testament nach Erhalt des Erbscheins eröffnen zu lassen.
- eine Akte mit wichtigen Dokumenten wie z.B. Sterbeurkunde, Grabnutzung, Abrechnung anzulegen.
- die Räumung der Wohnung des Verstorbenen zu organisieren wenn nötig.
- nach ca. sechs Wochen das Aufräumen des Grabs und die Grabpflege zu organisieren und einen Steinmetz für Grabeinfassung und Grabstein zu beauftragen.