Die richtige Vorbereitung

Ein Todesfall ist eine große Belastung für eine Familie. Neben dem persönlichen Verlust muss sich nicht nur um die Bestattung gekümmert werden, oft kommt es auch zu Unstimmigkeiten unter den Erben.

Mit den richtigen Maßnahmen und der richtigen Vorsorge können Sie bereits jetzt zu Lebzeiten alles regeln und dadurch eventuellen Streitigkeiten vorbeugen. Die PSD Bank Kiel eG hilft Ihnen gerne dabei. Im Anschluss finden Sie erste Informationen zu Themen wie Vorsorge, Vollmachten oder Erbvertrag. Mehr zur gesetzlichen Erbfolge und zum Testament haben wir auf der Seite Basiswissen für Sie zusammengestellt.

Gerne erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen und Ihren Lieben eine persönliche Vorsorgestrategie zum Thema Erben und Vererben.

 

Vorsorge zu Lebzeiten

Generelle Bankvollmacht

Mit der generellen Bankvollmacht ermächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, für alle bestehenden und zukünftigen Konten und Depots bei der PSD Bank Kiel eG Bankgeschäfte in Ihrem Namen vorzunehmen.
Die Vollmacht wird auf dem bankeigenen Vordruck erteilt und erlischt nicht mit dem Tod.

Notarielle Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht

Eine Notarielle Generalvollmacht ermöglicht es einer oder mehreren Personen Ihres Vertrauens, Dinge zu regeln, die über Bankgeschäfte hinausgehen. Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von allen Angelegenheiten, bei denen Vertretung rechtlich zulässig ist, ohne dass dabei auf einzelne Befugnisse eingegangen werden muss.

Eine Vorsorgevollmacht wird erteilt, wenn Sie noch voll geschäftsfähig sind. Wirksam wird sie erst dann, wenn von ärztlicher Seite die Geschäfts- und Handlungsunfähigkeit erklärt wird. Erst dann kann der Bevollmächtigte alle Angelegenheiten regeln. Der Unterschied zu einer Betreuungsverfügung, bei der der Bevollmächtigte erst zum Vormundschaftsgericht bestellt wird, liegt darin, dass er bei einer vorliegenden Vorsorgevollmacht sofort handeln kann.

Die Vollmacht muss im Außenverhältnis unbeschränkt sein.

 

Vorsorge für den Todesfall

Bankvollmacht nach dem Tod

Die Vollmacht wird auf dem bankeigenen Vordruck erteilt und ermöglicht es einer Person Ihres Vertrauens, nach Ihrem Tod finanzielle Dinge zu regeln. Die Vollmacht wird erst mit dem Tod des Vollmachtgebers wirksam. In diesem Fall kann der Bevollmächtigte den Vollmachtgeber vor dessen Tod noch nicht vertreten.

Verfügung zugunsten Dritter

Mit der Verfügung zugunsten Dritter haben Sie die Möglichkeit, bestimmte Sparguthaben einer von Ihnen ausgewählten Person zu übertragen.  Diese Vermögenswerte fallen nicht in die Erbmasse und sind innerhalb der Freibetragsgrenzen steuerfrei.

Testament

Das eigenhändige Testament muss handschriftlich verfasst, mit der Überschrift „Testament“ versehen, und unter Orts- und Datumsangabe unterschrieben sein. Das Testament  kann selbstverständlich auch von einem Notar oder Rechtsanwalt aufgesetzt werden. Eventuell sollte man auch einen Steuerberater hinzuziehen.

Erbvertrag

Der Erbvertrag ist neben dem Testament die zweite Möglichkeit, Regelungen über den Verbleib des eigenen oder gemeinschaftlichen Vermögens nach dem Tod zu treffen und von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen. Ein Erbvertrag wird notariell geschlossen und bietet sich besonders bei nicht-ehelichen Gemeinschaften an. Änderungen im Erbvertrag bedürfen der Zustimmung aller Vertragspartner.