Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das Bearbeitungsentgelt

Beim PSD BauGeld Ihrer PSD Bank Kiel eG fällt kein Bearbeitungsentgelt an.

Was bedeutet Sollzinsbindung?

Sollzinsbindung, das bedeutet die Zinsen Ihrer Baufinanzierung für die nächsten Jahre festzuschreiben. Sie machen sich also unabhängig vom Auf und Ab veränderlicher Zinssätze.

 

Für Sie heißt das zweierlei:

  1. Sie schützen sich für die nächsten Jahre vor steigenden Kosten
  2. Sie können besser kalkulieren, wie viel Sie monatlich für die Finanzierung einplanen müssen

Die konkreten Sollzinssätze, also die Kosten für die Sollzinsbindung, ergeben sich aus der Länge der Sollzinsbindung. Eine Sollzinsbindung von 5, 10 oder 15 Jahre ist möglich.

 

Konkrete Zahlen dazu finden Sie bei dem jeweiligen Produkt aus dem Bereich Finanzierung.

 

Wie hoch sind die Kontoführungsgebühren?

Kontoführungsgebühren fallen nicht an. Das Konto ist beim PSD BauGeld inklusive.

Ab wann fallen Bereitstellungszinsen an?

In den ersten 3 Monaten zahlen Sie keinerlei Bereitstellungszinsen bei Ihrer PSD Bank Kiel eG.

Erst ab dem 4. Monat berechnet Ihre PSD Bank Kiel eG Bereitstellungszinsen in Höhe von 0,25% monatlich, auf den nicht ausgezahlten Darlehnsbetrag.

Bereitstellungszinsen entstehen durch das Parken „bereitstellen“ des Darlehensbetrags.

Es ist das Entgelt dafür, dass wir Ihr Darlehen zu den garantierten Konditionen bereitstellen, aber noch nicht auszahlen können, weil zum Beispiel aus Liefergründen ein Baustopp vorliegt und Sie Ihren Zeitplan verschieben müssen.

Bei Neubauten zahlen Sie 12 Monate keine Bereitstellungszinsen.

Sind Sondertilgungen während der Laufzeit möglich?

Ja, Sondertilgungen sind während der Laufzeit möglich. Sie können bis zu 5% des ursprünglichen Nettodarlehensbetrages innerhalb eines Jahres tilgen. Eine höhere Sondertilgungsmöglichkeit (bis zu 10%) ist gegen einen Zinsaufschlag möglich.

Welche Fördermöglichkeiten bieten Sie an?

Mit den richtigen Fördermitteln kommen Sie noch günstiger zur eigenen Immobilie. Daher ist eine Beratung wichtig.

Wir beraten Sie zu

  • Fördermöglichkeiten der KfW
  • landeseigenen Fördermitteln der Investitionsbank Schleswig-Holstein
  • Möglichkeiten der Wohnriester der Bausparkasse Schwäbisch Hall
Welche Nebenkosten muss ich bei einer Finanzierung berücksichtigen?

Neben dem Erwerb Ihrer Immobilie müssen Sie für eine solide Finanzierung auch Erwerbs- und Finanzierungsnebenkosten einplanen.

Konkret sind das unter anderem:

  • Notargebühren
  • Grunderwerbssteuer
  • Erschließungskosten
  • Maklercourtage
  • Bereitstellungszinsen
  • Kontoführungsgebühr
  • Bearbeitungsentgeld

Bei uns müssen Sie die letzten beiden Posten nicht gesondert beachten. Kontoführung und die Bearbeitung Ihres Kreditantrags sind für Sie kostenlos.

Auch Bereitstellungszinsen fallen für Sie in den ersten 3 Monaten nicht an und bei Neubau in den ersten 12 Monaten nicht.

Wie viel Haus kann ich mir leisten?

Die allgemeine Antwort ist ganz einfach: Die Höhe Ihrer Baufinanzierung darf nur so hoch sein, dass Sie die monatlichen Raten auch bezahlen können.

Das so genannte freie Einkommen berechnen Sie, indem Sie vom Einkommen laufende Kosten abziehen. Darunter fallen beispielsweise Ausgaben für:

  • Kleidung
  • Nahrung
  • Telekommunikation
  • Versicherungen
  • Miete
  • Urlaub

Tipp: Kalkulieren Sie nicht zu knapp und rechnen mit einem Puffer. Geht zum Beispiel die Waschmaschine plötzlich kaputt, muss Ersatz her.

Kann ich auch eine Auslandsimmobilie finanzieren?

Wenn entsprechende Sicherheiten im Inland zur Verfügung gestellt werden, finanzieren wir gerne Ihre Investitionen im Ausland.

Wann wird eigentlich die erste Teilzahlung für mein Darlehen eingezogen?

Der erste Einzug der Teilzahlung erfolgt nach der Auszahlung des Darlehens am letzten Tag des Monats. Wenn es sich um ein Annuitätendarlehen (Darlehen mit laufender Tilgung) handelt, werden solange nur die anfallenden Sollzinsen vereinnahmt, bis das Darlehen komplett ausbezahlt ist.

Im Darlehensvertrag ist ein Datum genannt, ab wann voraussichtlich erstmals ein Teilzahlungseinzug erfolgt. Dieses Datum ist fiktiv und dient nur als Basis für die Berechnung des Effektivzinssatzes. Der tatsächliche Teilzahlungseinzug beginnt, wie oben geschildert, frühestens nach der ersten Auszahlung des Darlehens.

Wie hoch sind die Sondertilgungsmöglichkeiten und wann und wohin kann ich überweisen?

Bis zu maximal 10% des Darlehensbetrages pro Kalenderjahr können Sie als Sondertilgung zur laufenden Tilgung leisten. Basis ist der im Vertrag genannte Darlehensbetrag. Ihre Sondertilgungsmöglichkeiten entnehmen Sie bitte Ihrem Vertrag.

Der Sondertilgungsbetrag bleibt in jedem Jahr der Sollzinsbindung (in der Regel 5 oder 10 Jahre) gleich hoch. Da das Sondertilgungskontingent für ein Kalenderjahr gilt, kann es zu jeder Zeit während des Jahres erbracht werden, erstmals also im Jahr der Zusage nach erfolgter Auszahlung. Ab Januar des Folgejahres ist dann die nächste Sondertilgung möglich.

Eine Nachholung der Sondertilgung für das vergangene Jahr ist nicht möglich.

Wenn Sie eine Sondertilgung leisten möchten, überweisen Sie wie folgt:

Empfänger: Darlehensnehmer

Kontonummer: IBAN-Nummer (zu finden unter dem Punkt 14 "weitere Darlehensbedingungen" im Darlehensvertrag)

Verwendungszweck: Sondertilgung

Was bedeutet die Angabe der Ansparleistung im Darlehensvertrag für mich?

Dass die Ansparleistung getrennt vom Darlehensvertrag zu sehen sind und somit bei der jeweiligen Bausparkasse bzw. Lebensversicherungsgesellschaft zu entrichten sind.

Meine Sollzinsbindung läuft aus - was muss ich tun?

Noch vor Ablauf Ihrer Sollzinsbindung erhalten Sie rechtzeitig ein neues Angebot zur Verlängerung.

Ganz einfach und ohne großen bürokratischen Aufwand, können Sie in Abstimmung mit unseren Experten, Ihre Sollzinsbindung Ihren Wünschen entsprechend verlängern.

Ist der Verkauf meiner Immobilie innerhalb der Zinsbindung meines Darlehens möglich?

Ja, ein Weiterverkauf Ihrer Immobilie ist während der Zinsbindung des Kredites möglich. Das Darlehen wird durch den Erlös getilgt. Für die Ablösung innerhalb der Zinsbindung wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Diese richtet sich nach dem individuellen Zinssatz und der Restlaufzeit des Darlehens.