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Vermögenswirksame Leistungen

Millionen von Arbeitnehmern haben Anspruch auf vermögens­wirk­same Leistungen (VL). Wer sie nicht nutzt, verschenkt Geld.

Viele Arbeitgeber zahlen monatlich bis zu 40 Euro an vermögenswirksamen Leistungen (VL), im Jahr maximal 480 Euro. Diese zumeist tariflich festgelegten Zahlungen dienen dem Vermögensaufbau der Arbeitnehmer und werden direkt vom Lohn/Gehalt oder als tarifliche Leistungen überwiesen.

Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ) ist eine staatlich gewährte Geldzulage zur Förderung der Vermögensbildung von Arbeitnehmern. Die ANSpZ ist ein Zuschuss des Staates für vermögenswirksame Leistungen (VL), also Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt.

Zahlt ein Arbeitgeber weniger als die maximal möglichen 40 Euro, so kann zur Erlangung der vollständigen staatlichen Förderung auch eine Eigenleistung als Abzug vom Arbeitsentgelt erbracht werden.

Die PSD Bank Kiel eG bietet VL-Verträge in Form von Fonds­sparplänen und Bauspar­verträgen an.

VL-Aktienfonds

Gemeinsam mit unserem Partner Union Investment bieten wir Ihnen für die Anlage Ihrer vermögenswirksamen Leistungen VL-Aktienfonds an.

Für risikobewusste Anleger ist die Anlage der Vermögenwirksamen Leistungen in eine bestimmte Auswahl von Aktienfonds eine gute Alternative. Einzahlen können Sie monatlich bis zu 40 Euro. 

Beim Aktiensparen beträgt die Ansparzeit 72 Monate (6 Jahre), danach folgt eine Ruhepause bis zum Ende des Kalenderjahres. Der Zeitpunkt der Gutschrift der ersten VL-Rate auf einem vermögenswirksamen Unterdepot ist maßgebend für die Gesamtlaufzeit des Sparplans. Die siebenjährige Festlegungsfrist beginnt immer rückwirkend am 1. Januar des Jahres, in dem die erste Einzahlung erfolgt und endet sieben Jahre später. Anschließend können Sie sich das Kapital auszahlen lassen oder lassen es weiterhin an der Börse investiert.

Beim Sparen mit Investmentfonds hängt der Ertrag vom Kursverlauf an den Börsen ab. Dieser ist nicht vorhersehbar. Mehr zum Thema Investmentfonds finden Sie in unserem Kapitel "Investmentfonds" und auf der Homepage unseres Partners Union Investment.

Der Staat unterstützt die Anlage in VL-Aktienfonds zusätzlich mit einer Arbeitnehmersparzulage von 20 % auf maximal 400 Euro der eingezahlten VL pro Jahr, sofern Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro (bei Alleinstehenden) bzw. 40.000 Euro (bei Verheirateten) nicht übersteigt. Das entspricht einer Arbeitnehmersparzulage von maximal 80 Euro pro Jahr.

Folgende Risiken sind zu beachten

  • Es besteht ein Risiko marktbedingter Kursschwankungen sowie ein Ertragsrisiko
  • Im Vergleich zum Ausgabepreis einer Einmalanlage kann der Durchschnittspreis des Fondssparplans höher ausfallen
  • Die Rendite bei einem Fondssparplan kann geringer als bei einer Einmalanlage sein

Wichtige Hinweise zu Risiken von Anlage-Produkten


#MP_allgemeiner_Beratungshinweis#

VL Bausparverträge

Gemeinsam mit unserem Partner Bausparkasse Schwäbisch Hall bieten wir Ihnen darüber hinaus Bausparverträge an, mit denen Sie die staatliche Förderung auf Ihre vermögenswirksamen Leistungen ausnutzen können. Bausparverträge bieten Ihnen maximale Leistung für Ihre Vermögensbildung! So können Sie unter bestimmten Voraussetzungen sogar von zwei staatlichen Förderungen profitieren.

In der Regel ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif, wenn das Mindestsparguthaben und die Bewertungszahl erreicht sind. Die optimale Bausparsumme und den daraus resultierenden monatlichen Sparbeitrag stimmen Sie bitte mit Ihrem Kundenberater ab.

Die laufende Verzinsung Ihres Bausparvertrags ist von der von Ihnen gewählten Tarifvariante abhängig. Mehr Informationen finden Sie in unserem Kapitel "Bausparen" sowie im Internetauftritt unseres Partners Bausparkasse Schwäbisch Hall.

Zusätzlich zur laufenden Verzinsung bekommen Sie eine Arbeitnehmersparzulage von 9 % auf maximal 470 Euro (Alleinstehende) / 940 Euro (Verheiratete) der eingezahlten VL, sofern Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 17.900 Euro (bei Alleinstehenden) bzw. 35.800 Euro (bei Verheirateten) nicht übersteigt. Die staatliche Zulage beträgt demnach maximal 43 Euro jährlich.

Für eigene Zuzahlungen von bis zu 700 Euro (Alleinstehende) / 1.400 Euro (Verheiratete) erhalten Sie zusätzlich die staatliche Wohnungsbauprämie von 10 %, sofern Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 35.000 Euro (bei Alleinstehenden) bzw. 70.000 Euro (bei Verheirateten) nicht übersteigt. So schenkt Ihnen der Staat 70 Euro bzw. 140 Euro pro Jahr. 

Voraussetzungen für den Erhalt der Prämien sind die Einkommensgrenzen und die Einhaltung einer 7-jährigen Bindungsfrist.

Mehr Informationen zum Thema VL Bausparverträge finden Sie hier.