- niedrigen Darlehenszins sichern
- von staatlicher Förderung profitieren
- flexibel bleiben
In Freude kann man einziehen!
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Freiheit, Unabhängigkeit und Sicherheit: Wer seinen Traum von einem Haus oder einer Wohnung mit Garten verwirklicht hat, verbringt seine Zeit gerne auf der Terrasse. Die Heimatexperten von Schwäbisch Hall haben in den letzten 90 Jahren rund neun Millionen Eigenheim-, Umbau- oder Modernisierungsprojekte unterstützt.
Gemeinsam mit Deutschlands kundenstärkster Bausparkasse, der Bausparkasse Schwäbisch Hall (BSH), bieten wir Ihnen Bausparverträge mit attraktiver Verzinsung, günstigen Sparzeiten und höchstmöglicher Flexibilität.
Der Bausparvertrag im Überblick
Der Bausparvertrag ist eine staatlich geförderte Spar- und Finanzierungsform und dient als Grundstock der Vermögensbildung. Mit Bausparen können Sie aktiv Ihre eigene Wohnsituation verbessern und Ihren Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen. Damit ist der Bausparvertrag auch die Basis für eine gesicherte Altersversorgung.
Sie sparen jeden Monat eine bestimmte Rate. Neben diesen regelmäßigen Einzahlungen können Sie auch Sonderzahlungen leisten. Das angesparte Guthaben wird je nach Tarifvariante unterschiedlich verzinst. Beträgt Ihr Guthaben, also die Summe aus Einzahlungen, Zinsen und eventuellen staatlichen Zuschüssen, mehr als 50% der bei Abschluss des Vertrags festgelegten Bausparsumme, haben Sie bei einem planmäßigen Sparverlauf Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen. Dieses Darlehen können Sie in Anspruch nehmen, müssen es aber nicht.
Vorteile des Bausparvertrags
Warum sich viele auf die eigenen vier Wände freuen:
- Miete? – Nein danke! Sie investieren in die eigene Zukunft – in Ihr Eigentum.
- Eine sichere Altersvorsorge, von der Sie heute schon etwas haben und nicht erst bei Renteneintritt.
- Das eigene Zuhause selbst gestalten – mit Freiraum für Sie und Ihre Familie.
Wussten Sie, …
- dass Sie sich beim Bausparen das Darlehen mit dem heutigen Niedrigzins sichern können?
- dass der Staat Ihren Weg ins Wohnglück bestenfalls dreifach fördert?¹
- dass Sie – bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen – viele Gestaltungsmöglichkeiten bei Zins, Rate und Laufzeit haben?
- dass es ein spezielles Angebot für junge Leute unter 22 Jahren gibt?
Mit Schwäbisch Hall sind Sie für Ihre Wohnwünsche perfekt vorbereitet.

Tarifübersicht

Für jeden Bedarf der passende Tarif
Gezielt sparen und in ein paar Jahren finanzieren: Tarif FuchsImmo
Für Hausbau, Kauf, Modernisierung oder Anschlussfinanzierung: Der Bauspartarif FuchsImmo bietet beim Bauspardarlehen unterschiedliche Sollzinsen und monatliche Raten und Laufzeiten, die individuell festgelegt werden können – und damit das Passende für jeden Finanzierungsbedarf.
- auch als Sofortfinanzierung (ohne Vorsparen) möglich
- auch mit Riester-Förderung¹ möglich
Wir ermitteln gern den für Sie passenden Tarif.
So funktioniert ein Bausparvertrag
Staatliche Förderung
Dreifache Förderung vom Staat
Bausparer profitieren zusätzlich von staatlichen Zulagen. Voraussetzung ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen⁵.
Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie bietet Arbeitnehmern mit geringerem Einkommen die Möglichkeit auf Vermögensbildung und Erwerb von Wohneigentum. Sie können diesen Zuschuss ab einem Mindestsparbeitrag von 50 Euro jährlich in Anspruch nehmen.
Die 10%-ige Wohnungsbauprämie wird für jährliche Sparbeiträge bis maximal 700 Euro bei Alleinstehenden und 1.400 Euro bei Verheirateten gezahlt. Für Alleinstehende gibt es 70 Euro pro Jahr und Ehepaare können sich auf 140 Euro freuen. Prämienberechtigt sind Bausparer ab 16 Jahren, deren zu versteuerndes Einkommen jährlich 35.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 70.000 Euro bei Verheirateten nicht übersteigt.
Bausparern über 25 Jahren wird die Wohnungsbauprämie ausschließlich bei wohnwirtschaftlicher Verwendung der Bausparmittel gewährt.
Arbeitnehmersparzulage
Diese Förderung dient der Vermögensbildung und wird auf vermögenswirksame Leistungen gewährt, die viele Arbeitgeber ihren Beschäftigten zahlen – beispielsweise auf einen Bausparvertrag. Sie erhalten die Zulage mit Auszahlung Ihres Bausparvertrags.
Der Staat fördert die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen (VL) mit einer Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 9% der VL. Als alleinstehender Arbeitnehmer bekommen Sie jährlich 43 Euro Sparzulage, Ehepaare bekommen 86 Euro (bei Berechtigung). Voraussetzung für den Bezug der Arbeitnehmersparzulage ist die Einhaltung einer 7-jährigen Bindungsfrist sowie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 17.900 Euro bei Alleinstehenden bzw. 35.800 Euro bei Verheirateten.
Riester-Förderung
Die Riester-Förderung können Sie für eine Anschlussfinanzierung oder Entschuldung nutzen oder wenn Sie Ihre Immobilie barrierefrei umbauen möchten. Dabei müssen die jeweiligen Voraussetzungen¹ erfüllt sein. Zahlen Sie in einen zertifizierten Riester-Vertrag ein, dürfen Sie sich bei Berechtigung als Arbeitnehmer über 175 Euro staatliche Förderung pro Jahr freuen. Haben Sie Kinder, die vor 2008 geboren wurden, kommen 185 Euro Kinderzulage pro Kind dazu. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, zahlt der Staat sogar 300 Euro Kinderzulage. Wenn Sie als Berufseinsteiger vor Ihrem 25. Lebensjahr einen Vertrag abschließen, zahlt der Staat Ihnen einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro.
Zertifizierte Riester-Bausparverträge werden im Rahmen des Eigenheimrentengesetzes als sogenannte Wohn-Riester-Verträge Riester-gefördert. Mehr zum Thema Wohn-Riester finden Sie hier.
Mehr zum Thema Bausparen finden Sie hier - Bauspartarife der Bausparkasse Schwäbisch Hall.
Wohnungsbauprämie
Zeit zu handeln - Zeit zu feiern!
Eigenkapital ansparen, staatliche Förderung kassieren und Zinsen sichern - seit jeher bringt Bausparen in Kombination mit der Wohnungsbauprämie Menschen ins Eigenheim. Das aktuelle Marktumfeld bestätigt - jetzt ist es Zeit zu handeln und 70 Jahre Wohnungsbauprämie zu feiern!
Das aktuelle Marktumfeld ist geprägt von Wohnraummangel, großer Nachfrage im Bausegment, stetigen Preiserhöhungen sowie ersten Anzeichen von steigenden Bauzinsen. Gleichzeitig war die Wohnungsbauprämie in den letzten 30 Jahren noch nie so attraktiv und für so viele Menschen möglich wie seit 2021. Rund 70 % der Bevölkerung sind WoP-berechtigt. Jedoch führt die Unwissenheit darüber zu unausgeschöpften Potentialen.
Seit 70 Jahren ist Bausparen in Kombination mit der Wohnungsbauprämie unschlagbar, wenn es darum geht Menschen ins Eigenheim zu bringen.
Sichern Sie sich jetzt die niedrigsten Bausparzinsen aller Zeiten und feiern Sie gemeinsam die 70 jährige Erfolgsgeschichte der Wohnungsbauprämie, sowie die Erfolgsaussichten von Bausparen mit 0,95 % Zinsen im aktuellen Marktumfeld!

Beantragung Wohnungsbauprämie
Wenn Sie den elektronischen Versandweg gewählt haben, beantragen Sie Ihre Wohnungsbauprämie online im Kundenportal MEIN KONTO von Schwäbisch Hall.
Haben Sie den postalischen Versandweg gewählt, erhalten Sie Ihren Antrag auf Wohnungsbauprämie mit den Unterlagen zum Jahreskontoauszug von Schwäbisch Hall.
Online-Bausparvertrag
Bestimmt möchten auch Sie, dass Ihr Geld jederzeit gut und sicher angelegt ist. Mit einem Vorsorge-Bausparvertrag bauen Sie Eigenkapital ohne Risiko auf. Und der Vertrag lässt sich jederzeit neuen Zielen und Wünschen anpassen.
Mit dem Online-Rechner der Bausparkasse Schwäbisch Hall können Sie sich in wenigen Schritten Ihren Top-Darlehenszins sichern. Mit dem Angebot der BSH können Sie Ihren Bausparvertrag einfach und schnell abschließen.

Immobilien-Kompass
Wie zufrieden sind Sie mit Ihrem Zuhause?
Was würden Sie ändern wollen? Wir helfen Ihnen dabei und machen eine Tour durch Ihr Zuhause. Sie führen uns Schritt für Schritt durch Ihre Räume und bewerten Ihre Zufriedenheit. Wir helfen Ihnen die Veränderungen umzusetzen.
Fragen und Antworten
Ihr Bausparguthaben und das Bauspardarlehen können Sie zum Beispiel zum Bau oder Kauf einer Immobilie sowie zur Modernisierung oder Umschuldung verwenden. Aber auch der Kauf einer Küche, der Bau eines Kamins oder einer Sauna sind möglich. Ihr Berater informiert Sie gerne ausführlich über die vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten und Fördermöglichkeiten vom Staat.
Bei Abschluss eines Bausparvertrags zahlen Sie eine einmalige Abschluss- und Erhöhungsgebühr als Eintritt in die Bauspargemeinschaft. Diese beträgt 1 Prozent der Bausparsumme. Mit Ausnahme eines Jahresentgeltes von 12 Euro pro Jahr im klassischen Tarifangebot bzw. einem Vertragsentgelt von 18 Euro pro Jahr bei den Wohn-Riester-Varianten während der Sparphase fallen keine weiteren Gebühren an.
Für Überweisungen auf Ihren Bausparvertrag verwenden Sie bitte immer die Vertrags-IBAN, die Sie auf Ihrem Bausparkontoauszug finden. Einen einmaligen oder dauerhaften Bankeinzug auf Ihr Bausparkonto können Sie auch einfach im Online-Banking anlegen und verwalten.
Um Ihren Wünschen ein Stück näher zu kommen, sind regelmäßige Sparleistungen natürlich von Vorteil. Wenn Sie aber mal kein Geld zur Verfügung haben, können Sie Ihre Sparbeiträge verringern oder zeitweise aussetzen und später einfach nachzahlen. Es dauert dann lediglich länger, bis Sie Ihr Sparziel erreichen. Bei Reduzierung oder Aussetzen der Sparraten können staatliche Prämien und die Riester-Förderung nicht oder nur teilweise ausgeschöpft werden.
Auch wenn Sie sich anders entscheiden und keine wohnwirtschaftliche Verwendung mehr für Ihren Bausparvertrag haben, sollten Sie diesen nicht übereilt kündigen. Denn dabei gehen bereits erworbene Vorteile wie zum Beispiel die staatliche Förderung oder die günstigen Darlehenszinsen eventuell verloren. Alternativ können Sie Ihren Vertrag bzw. den Darlehensanspruch auf einen Angehörigen übertragen. Bei Wohn-Riester sind ein Anbieterwechsel und eine damit verbundene Kapitalübertragung möglich, wenn sich der Bedarf weg von der wohnwirtschaftlichen Verwendung hin zu einer Geldrente ändert. Der Anbieterwechsel ist im Zuge der Zuteilung oder bei einer Kündigung möglich.
Die Wohnungsbauprämie erhalten natürliche Personen, die …
- in einen Bausparvertrag jährlich mindestens 50 Euro einzahlen (auch als Einmalzahlung möglich),
- mindestens 16 Jahre alt sind, auch Schüler,
- unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland), und
- deren zu versteuerndes Einkommen die Einkommensgrenze von 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro für Verheiratete nicht übersteigt. Die Angaben beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen.
Die Arbeitnehmersparzulage wird nicht jährlich ausgezahlt. Erst nach Ablauf einer Bindungsfrist von sieben Jahren zahlt der Staat die Zulage in den Vertrag ein, in den auch die vermögenswirksamen Leistungen (VL) eingehen. Nach Ablauf der Bindungsfrist können Sie frei entscheiden, wie Sie das angesammelte Kapital verwenden möchten. Innerhalb der Bindungsfrist müssen Sie das geförderte Kapital für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen.
Wenn Sie Ihren Vertrag, in den vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden, vorzeitig kündigen, verlieren Sie die Arbeitnehmersparzulage, aber nicht die vermögenswirksamen Leistungen. Sie haben zudem die Möglichkeit, vom eigenen Gehalt bis maximal 400 Euro pro Jahr direkt vom Arbeitgeber in einen Fondssparvertrag überweisen zu lassen, zum Beispiel in einen Aktienfonds der Union Investment. So profitieren Sie von der Arbeitnehmersparzulage gleich zweifach.
Für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage gelten Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Einkommen von Alleinstehenden darf 17.900 Euro und das von Verheirateten 35.800 Euro nicht übersteigen.
Die Arbeitnehmersparzulage für Bausparen beantragen Sie im Rahmen der Steuererklärung. Sie erhalten von der Bausparkasse Schwäbisch Hall eine Bescheinigung, die Sie der Anlage N Ihrer Steuererklärung beilegen. Der Antrag muss bis zum Ende des vierten Kalenderjahres, das auf das jeweilige Sparjahr folgt, gestellt werden.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Ab dem 03. Januar 2023 gelten neue Höchstbeträge von 1.000 Euro für eine Person bzw. 2.000 Euro für Ehegatten / Lebenspartner.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen. Ausgeschlossen hiervon sind Wohn-Riester-Bausparverträge.
Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.
Ihren Freistellungsauftrag bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall können Sie direkt hier im Online-Banking einsehen und verwalten.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist beispielsweise bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf die Steuerfreibeträge begrenzt.
Die Kirchensteuer wird von dem Kreditinstitut an das Finanzamt abgeführt. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge beim Bausparvertrag automatisch ab. Voraussetzung hierfür ist, dass der Bausparkasse Schwäbisch Hall die Konfessionszugehörigkeit des Bausparers zu einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft bekannt ist und kein Freistellungsauftrag erteilt wurde bzw. ein erteilter Freistellungsbetrag für Kapitalerträge bereits ausgeschöpft wurde.
Um die Abführung der Kirchensteuer vornehmen zu können, sind die Banken verpflichtet die Konfessionsdaten ihrer Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern einmal jährlich für das Folgejahr abzufragen.
Wer dies nicht möchte, kann beim Bundeszentralamt für Steuern einen Sperrvermerk eintragen lassen. In diesem Fall ist der Kunde jedoch verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben und im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung die Kirchensteuer zu bezahlen.
Jeder Wohntraum fängt klein an
Früh starten, dranbleiben, üben und fit bleiben. Dann sieht man bald ein Ergebnis. So ist das auch mit den Finanzen. Die Heimatexperten von Schwäbisch Hall und die PSD Bank Kiel eG geben Tipps, wie die Weichen beim Bausparen für junge Leute finanziell in die richtige Richtung gestellt werden.
Und gerade für junge Leute lohnt sich Bausparen Dank attraktiver Tarife und diverser Prämien so richtig!
¹ Staatliche Förderung/Riester: Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen bei Wohnungsbauprämie (WoP) und Arbeitnehmersparzulage (ASZ). Die Riester-Zulage gibt es bei Berechtigung und unter weiteren Voraussetzungen. Um alle Prämien/Zulagen auszuschöpfen, ist der Abschluss mehrerer Produkte/Verträge notwendig. Die Beträge sind gerundet.
² Zu versteuerndes Einkommen; Bruttolohn kann deutlich höher sein.