Steuerliche Förderung der Altersvorsorge - verschenken Sie kein Geld!
Altersvorsorge
Riester−Sparen mit Fonds hat seinen Wert
Immer mehr Sparer entscheiden sich für einen Riester−Fondssparplan, denn diese Sparpläne können trotz gewisser Risiken mit attraktiven Aussichten auf Rendite überzeugen. Gut zu wissen: Auch Ehepartner ohne eigenes Einkommen können Riestern.
Riester−Sparen ist beliebt. Etwa 16,6 Millionen Riester−Verträge besaßen die Deutschen nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Jahresende 2017. Es sind staatliche Zulagen und Steuervorteile, die eine Riester−Rente attraktiv machen. Zusätzlich bietet sie eine hohe Sicherheit durch die 100−prozentige Garantie der eingezahlten Beiträge und Zulagen. Außerdem erhält der Sparer eine lebenslange Rente, unabhängig davon, wie alt er wird.
Rund 3,2 Millionen der 16,6 Millionen Verträge sind Riester−Fondssparverträge. Ihre Zahl stieg in den vergangenen Jahren stetig, während die Zahl der Riester−Versicherungen und
Banksparverträge rückläufig ist. Denn immer mehr Menschen erkennen: Im gegenwärtigen Umfeld niedriger Zinsen ist renditestarkes Sparen mit einem Riester−Fondssparplan wichtiger denn je, um sich den gewohnten Lebensstandard im Alter auch leisten zu können.
Das betrifft vor allem junge Menschen. Denn die heute 20− bis 34−Jährigen können alleine mit der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) lediglich 38,6 Prozent ihres letzten Bruttoeinkommens erzielen. 60 Prozent sind jedoch nötig, um im Ruhestand keine Abstriche machen zu müssen. Diese Versicherten benötigen daher pro Monat etwa 800 Euro zusätzlich zur gesetzlichen Rente. Dies ist eines der Ergebnisse des im Oktober 2017 veröffentlichten Vorsorgeatlas Deutschland, den das Forschungszentrum Generationenverträge der Universität Freiburg unter Leitung von Professor Dr. Bernd Raffelhüschen im Auftrag von Union Investment erstellt hat.
Eine solche Versorgungslücke lässt sich zum Beispiel mit einem Riester−Vertrag auf Fondsbasis schließen. Denn hier wird das eingezahlte Geld an den Kapitalmärkten angelegt - mit der Chance auf attraktive Renditen. Das birgt auch das Risiko für Kursschwankungen. Doch gerade junge Menschen nutzen dabei die lange Phase der Einzahlungen. Außerdem sind die eingezahlten Beiträge und Zulagen zu Beginn der Auszahlphase zu 100 Prozent garantiert.
Riestern im Huckepack−Verhältnis

Was viele nicht wissen: Ist in der Ehe der eine Partner förderberechtigt und zahlt in einen Riester−Vertrag ein, kann der andere Partner ebenso die staatliche Förderung für die Altersvorsorge bekommen, selbst wenn er/sie nicht selbst in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Liegen die derzeitigen Voraussetzungen für eine staatliche Förderung vor - dies kann künftigen Änderungen unterworfen sein - und zahlt er/sie einen Sockelbetrag von mindestens 60 Euro im Jahr oder fünf Euro monatlich ein, erhält er/sie die jährliche Grundzulage von 175 Euro. Für den Nachwuchs zahlt der Staat 185 Euro für bis Ende 2007 geborene und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder.
Falls durch eine Scheidung das Huckepack−Verhältnis zerbricht, kann der nun möglicherweise nicht mehr förderberechtigte Partner den Riester−Vertrag ruhen lassen. Damit vermeidet er/sie, die erhaltenen Zulagen zurückzahlen zu müssen. Hat er/sie wieder ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen, kann er/sie mit eigenen Mitteln über diesen Vertrag weiter riestern.
Sie möchten mehr über die Möglichkeiten zur Vorsorge über eine Riester−Rente mit Fonds erfahren? Dann besuchen Sie uns gerne in der PSD Bank Kiel eG. Selbstverständlich informieren wir Sie umfassend über die Chancen und Risiken.
Details
Die Riester-Rente ist besonders interessant für Menschen, die kindergeldberechtigte Kinder haben.
Sie profitieren ganz besonders von den Riester-Rente Zulagen. Aber auch für Alleinstehende ist die Riester-Rente interessant.
Neben den jährlich gezahlten staatlichen Zulagen, kommen auch noch eventuell Steuervergünstigungen dazu. Denn bis zu 2.100 Euro können jährlich in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Seit Einführung der Riester-Rente wurden die jährlichen Zulagen immer wieder erhöht. Erst 2018 wurde die Grundzulage, die jeder Riester-Sparer erhalten kann, von 154 auf 175 Euro angehoben.
So setzt sich der Sparbetrag zusammen:
- aus dem Eigenbeitrag des Geförderten und
- der staatlichen Zulage, die jährlich im Nachhinein ausgezahlt wird.
Die volle Zulage vom Staat erhält, wer 4% seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (maximal 2.100 Euro) - abzüglich der Zulage - anspart (Mindesteigenbeitrag). Wird der Mindesteigenbeitrag nicht vollständig erbracht, wird die Zulage anteilig gekürzt.
Gefördert werden jedoch nur Einzahlungen bis höchstens 2.100 Euro.
Seit 2018 beträgt die jährliche Grundzulage 175 Euro pro förderberechtigter Person. Des Weiteren gibt es eine Kinderzulage von 185 Euro, für Kinder, die vor 2008 geboren wurden und 300 Euro für Kinder, die ab 2008 zur Welt kamen. Die Kinderzulage ist an den Bezug von Kindergeld gebunden. Nur wer Kindergeld erhält, bekommt auch die Kinderzulage zu seinem Riester-Vertrag. Sollte das Kind eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren, wird die Zulage bis zum 25. Lebensjahr des Kindes gezahlt.
Für Berufseinsteiger gibt es noch einen weiteren Bonus: Wenn vor Vollendung des 25. Lebensjahrs ein Riester-Vertrag abgeschlossen wird, gibt es 200 Euro extra vom Staat!
Viele Riester-Sparer lassen sich die volle Förderung vom Staat entgehen. Dabei bildet diese doch eine attraktive Garantieverzinsung. Das ist gerade in der heutigen Zeit ein bedeutender Pluspunkt.
Das Beste: Alle eingezahlten Beträge und die Zulagen sind zum Renteneintritt garantiert.
Nehmen Sie mit, was geht! Denn bei der langen Laufzeit der Riester-Rente macht sich jeder Euro bezahlt! Lassen Sie uns gemeinsam schauen, wie Sie sich die maximale Zulagen sichern.
Gerne setzen wir uns mit Ihnen zusammen.

200 Euro für Berufseinsteiger
Riester-Sparer, die vor Vollendung des 25. Lebensjahres einen Riestervertrag abgeschlossen und bespart haben, erhalten bei der Beantragung der ersten Förderung als Berufseinsteigerbonus eine einmalig um 200 Euro erhöhte Zulage. Die gesetzliche Rentenversicherung wird aus heutiger Sicht in aller Regel nicht ausreichen, um den im Berufsleben erworbenen Lebensstandard im Alter zu sichern.
Riester-Check

Haben Sie sich schon durch Ihren Eigenbeitrag die volle Riesterzulage gesichert?
Ich mache gerne mit Ihnen den RiesterCheck!
Ihr Kim Erk Petersen
Telefon: 0431/9 825 163
Email: kim.erk.petersen@psd-kiel.de
Fragen und Antworten
Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Riester-Rente.
Gefördert werden alle Personen, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen, also nahezu alle Arbeitnehmer sowie pflichtversicherte Selbstständige (z.B. Handwerker). Auch Beamte und Empfänger von Amtsbezügen, Besoldungsempfänger inklusive freiwilliger Wehrdienstleistender, Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst (BFD), Bezieher von Lohnersatzleistungen, Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder ihrer Verbände sowie satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen oder Angehörige ähnlicher Gemeinschaften, die auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit wurden, gehören zum zulageberechtigten Personenkreis.
Bei Verheirateten werden beide Partner gefördert, wenn jeder einen eigenen Vertrag für die Vorsorge abschließt - auch wenn nur ein Ehepartner in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt.
Von der Förderung ausgenommen sind Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, und berufsständisch Versicherte wie z.B. Ärzte.
Zu den steuerlich geförderten Produkten im Bereich der privaten Altersvorsorge zählen:
- Bankguthaben mit Zinszusammenlegung,
- Anteile an Investmentfonds unter der Bedingung der Wiederanlage der Erträge und
- private Rentenversicherungen.
Auch bereits bestehende Verträge können in die Förderung einbezogen werden, wenn sie die vom Gesetzgeber formulierten Voraussetzungen für die geförderten Anlagen erfüllen:
- Es muss sichergestellt sein, dass die Leistungen erst mit Beginn der Altersrente, nicht jedoch vor Vollendung des 62. Lebensjahres, ausgezahlt werden.
- Es werden nur Anlageformen gefördert, die ab dem Beginn des Rentenalters eine Auszahlung mit einer gleichbleibenden oder ansteigenden monatlichen Leibrente garantieren. Anlagen mit einer einmaligen Kapitalauszahlung sind nicht förderfähig.
- Als Ausnahme räumt das Alterseinkünftegesetz bei Riester-Renten die Möglichkeit einer einmaligen Entnahme von 30% des angesparten Kapitals bei Rentenantritt ein.
- Schließlich muss der Anbieter dem Sparer garantieren, dass zumindest die eingezahlten Beiträge zur Auszahlung zur Verfügung stehen (Nominalwerterhaltung).
Die Inanspruchnahme der staatlichen Förderung der Altersvorsorge ist freiwillig. Der Sparbetrag setzt sich aus dem Eigenbeitrag des Geförderten und der staatlichen Zulage, die jährlich im Nachhinein ausgezahlt wird, zusammen.
Die volle Zulage vom Staat erhält, wer 4% seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (maximal 2.100 Euro) - abzüglich der Zulage - anspart (Mindesteigenbeitrag). Wird der Mindesteigenbeitrag nicht vollständig erbracht, wird die Zulage anteilig gekürzt.
Die Höhe der Zulage ist abhängig von Familienstand und Kinderzahl. Der Zulagenhöchstbetrag beträgt je Erwachsenem 175 Euro, für jedes Kind gibt es 185 Euro. Für jedes nach dem 1. Januar 2008 geborene Kind zahlt der Staat sogar 300 Euro Förderung.
Zudem muss niemand die empfohlenen 4% des sozialversicherungspflichtigen Einkommens vollständig einzahlen, da die staatliche Förderung bereits Bestandteil dieses Betrages ist. Bei einer vierköpfigen Familie mit einem Einkommen von 30.000 Euro entsprechen 4% des Einkommens 1.200 Euro. Davon trägt der Staat 720 Euro, 175 Euro pro Ehepartner sowie 185 Euro pro Kind. Ist eines der Kinder nach dem 1. Januar 2008 geboren, erhöht sich der Förderbetrag sogar auf 835 Euro. In diesem Fall würde der Staat deutlich mehr als die Hälfte des Gesamtbetrags aufbringen. Damit sind die Fördermaßnahmen so ausgestaltet, dass Bezieher kleinerer Einkommen und Familien mit Kindern besonders unterstützt werden.
Zulagenhöchstbeträge nach dem Altersvermögensgesetz ab 2008
- Alleinstehende: 175 Euro
- Ehepaare: 350 Euro
- je Kind: 185 Euro / 300 Euro*
*für nach dem 01.01.2008 geborene Linder
Riester-Sparer, die vor Vollendung des 25-igsten Lebensjahres einen Riestervertrag abgeschlossen und bespart haben, erhalten bei der Beantragung der ersten Förderung als Berufseinsteigerbonus eine einmalig um 200 Euro erhöhte Zulage.
Zusätzlich zum Erhalt der staatlichen Zulage können die in einen Riester-Vertrag gezahlten Eigenleistungen steuerlich geltend gemacht werden, und zwar zuzüglich zu den Sonderabzugsmöglichkeiten für sonstige Vorsorgeaufwendungen. Der Höchstbetrag für diesen Sonderausgabenabzug beträgt 2.100 Euro.
Um zu verhindern, dass der eigene Aufwand im Verhältnis zur Zulage zu stark absinkt, wurde ein Sockelbetrag festgelegt, der aus eigenen Mitteln aufgewendet werden muss, um die volle Zulage zu erhalten. Dieser beträgt unabhängig von der Kinderzahl einheitlich 60 Euro pro Riester-Sparer.
Auch für den Erwerb der eigenen vier Wände kann die staatlich geförderte Altersvorsorge genutzt werden. Im Rahmen der so genannten Eigenheimrente kann das angesparte Kapital (entweder komplett oder bis zu 75 Prozent des Kapitals) aus Riester-Sparverträgen für den Erwerb selbst genutzten Wohneigentums eingesetzt werden. Voraussetzung: Der Vertrag ist mit mindestens 10.000 Euro bespart. Auch regelmäßige Tilgungen von Riester-zertifizierten Immobiliendarlehen anstelle eines Sparvertrags sind künftig möglich. Die Riesterförderung wird dann als jährliche Sondertilgung gezahlt. Alles Wissenswerte rund um das Thema "Wohn-Riester" finden Sie hier.
Das Alterseinkünftegesetz erlaubt die Nutzung des sog. papierlosen Dauerzulageverfahrens. Das bedeutet, dass Sie als Riester-Sparer den Anbieter Ihres Riester-Vertrags einmalig beauftragen können, künftig jedes Jahr automatisch den Förderungsantrag für Sie auf elektronischem Weg zu stellen. Bislang war für jedes Jahr ein separater schriftlicher Antrag für die Förderungsgenehmigung notwendig. Ihre PSD Bank Kiel eG informiert Sie gern detailliert zu den Förderungsbestimmungen, damit Sie Ihren Förderanspruch optimal ausschöpfen können.